Schnelle Hilfe bei Abmahnung von Medical Smoothcare AG: 030 20076787-0
Seit einigen Wochen lässt die medical smoothcare AG aus der Schweiz über die Kanzlei Mayer & Marschall verstärkt Abmahnungen an Kosmetikerinnen und Zahnärzte verschicken.
Der Vorwurf: unberechtigte Durchführung von Faltenunterspritzungen.
Zwar ist zumindest im Hinblick auf Zahnärzte die Unterspritzung im Lippen- und Mundbereich nicht unumstritten, dennoch sei vor der vorschnellen Abgabe einer Unterlassungserklärung gewarnt. Diese sollte keinesfalls ohne Modifikation durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen!
Von der vorschnellen Zahlung der (überhöhten) Forderungen kann ebenfalls nur abgeraten werden.
Nach unseren Recherchen ist es mehr als zweifelhaft, ob die medical smoothcare AG überhaupt Mitbewerber im Sinne des UWG sein kann. Dies sollte unbedingt genau geprüft werden.
Zumindest ist der aufgeführte Schaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht nachzuweisen. Auffallend ist hier, dass bei vielen Abgemehnten pauschal 20.000 € als Schaden angegeben werden. Dies könnte ein Indiz sein, dass es sich um eine missbräuchliche Massenabmahnung handelt.
Haben auch Sie eine Abmahnung von der medical smoothcare AG erhalten? Dann rufen Sie uns unter 030 20076787-0 an. Wir helfen Ihnen gern mit fachkundiger juristischer Unterstützung.
Verfasst von RAin Alina Banse